1. Plan B 2.0
  2. Für Studierende und Studienabbrecher*innen
  3. Steuerfachangestellte*r
Berufesteckbriefe

Steuerfachangestellte*r

Einsatzbereich & Inhalte

Steuerfachangestellte betreuen und beraten zusammen mit Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfern*innen Kunden (Mandanten) in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Zu den zentralen Aufgaben eines*einer Steuerfachangestellten zählen u.a.:

  • Stetiger Kontakt mit Mandanten & Finanzämtern

  • Verarbeiten von Rechnungen, Belegen und Kontoauszügen

  • Bearbeiten von Steuererklärungen und Überprüfen von Steuerbescheiden

  • Durchführen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mandanten

  • Mitwirken bei der Erstellung von Jahresabschlüssen

  • Erledigen allgemeiner Büroarbeit

Steuerfachangestellte arbeiten u.a. in Kanzleien von Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, Buchprüfer*innen oder in Wirtschaftsunternehmen in den Bereichen Rechnungswesen und Buchführung.

Warum für Studienabbrecher*innen geeignet?

Die Ausbildung zum*zur Steuerfachangestellten bietet ein spannendes und facettenreiches Aufgabengebiet im Bereich der Betriebswirtschaft und ist daher für Studienabbrecher*innen aus den wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen besonders geeignet. Aufgrund der steuerrechtlichen Inhalte und dem Umgang mit juristischen Texten kann die Ausbildung zum*zur Steuerfachangestellten auch für Abbrecher*innen mit einem rechtswissenschaftlichen Hintergrund von Interesse sein. Aber auch für Abbrecher*innen anderer Fachrichtungen ist die Ausbildung geeignet, wenn sie den Umgang mit Zahlen sowie Gesetzestexten nicht scheuen.

Voraussetzungen

  • Gute Noten in Mathematik, Wirtschaft und Deutsch

  • Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein, Lernbereitschaft

  • Kunden- und serviceorientiertes Handeln

  • Kommunikationsfähigkeit

  • Spaß am Umgang mit Zahlen, Interesse an Steuerfragen

Hard Facts

  • Duale Berufsausbildung

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre

  • Verkürzungsmöglichkeit: Die Verkürzung der Ausbildungszeit kann in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb durch einen direkten Einstieg ins zweite Ausbildungsjahr oder am Ende der Ausbildung durch einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ermöglicht werden. Zuständig ist die jeweilige Kammer.

  • Ausbildungsvergütung: Die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen empfiehlt im ersten Ausbildungsjahr 650 €/ Monat, im zweiten Ausbildungsjahr 750 €/ Monat und im dritten Ausbildungsjahr 850 €/ Monat. Die empfohlene Vergütung kann um maximal 20 Prozent reduziert werden. Eine höhere Vergütung ist individuell möglich. Mit dem Berufsausbildungsjahr 2020/21 wird die Vergütung angehoben und liegt dann im ersten Lehrjahr bei 700 €/ Monat, im zweiten Lehrjahr bei 800 €/ Monat und im dritten Lehrjahr bei 900 €/ Monat. (Quelle: www.sbk-sachsen.de/aus-und-fortbildung/steuerfachangestellter)

  • Berufsschule: BSZ 1 Leipzig Wirtschaft & Verwaltung

  • Kammerzugehörigkeit: Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

Digitalisierungsfaktor 4/5

Perspektiven

  • Arbeitszeiten: Zumeist klassische Bürozeiten (zwischen 8:00 Uhr – 17:00 Uhr)

  • Arbeitsplatzsicherheit:  Auszubildende werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung gern von ihrem Ausbildungsunternehmen übernommen.

  • Einstiegsgehalt nach der Ausbildung: Durchschnittlich ist ein Entgelt zwischen 1.600 und 2.600 Euro im Monat zu erwarten. Der Verdienst nach der Ausbildung ist von dem Standort, der Größe des Unternehmens, der individuellen Erfahrung sowie Qualifikation abhängig.

  • Entwicklungspotential: Der Beruf bietet viele Weiterbildungsmöglichkeiten, sowohl in Form von Anpassungsweiterbildungen (z.B. Steuerrecht, Controlling) als auch Aufstiegsweiterbildungen (z.B. Fachwirt*in Steuer, Steuerberater*in, Controller*in, Finanzbuchhalter*in), die neue Tätigkeitsfelder und Verantwortungsbereiche erschließen können. Auch die Aufnahme eines betriebs- oder volkswirtschaftlichen Studiums bietet sich im Anschluss an.

Ein typischer Arbeitstag

…08:00 Uhr: Angekommen im Büro bespreche ich mit der Ausbildungsleiterin, welche Aufgaben für den Tag zu erledigen sind. Da im Steuerbüro auf viele Fristen geachtet werden muss, werden die zu erledigenden Aufgaben wöchentlich koordiniert.

…09:00 Uhr: Die Post trifft ein und ich sortiere sie zur Vorlage beim Chef.

…09:45 Uhr: Nach der Bearbeitung der Post, erledige ich die Buchhaltung für eine kleine Katzenpension – mein erster eigener  Klient! Die Buchhaltung wird alle drei Monate eingereicht und ist daher nur quartalsweise zur Bearbeitung fällig. Die Belege werden zuerst vorkontiert und dann mithilfe eines Bearbeitungsprogrammes in den Computer eingegeben.

…12:00 Uhr: Mittagspause mit den Kolleginnen und Kollegen.

…12:30 Uhr: Nach der Mittagspause erledige ich gemeinsam mit meiner Ausbildungsleiterin die Lohnbuchhaltung eines kleinen Elektrounternehmens. Alle Ausdrucke, welche der Firmeninhaber erhält, werden separat in eigene Ordner abgeheftet, falls der Eigentümer eine Zweitschrift für die Mitarbeiterin benötigt.

…14:00 Uhr: Da ich meine Aufgaben erledigt habe, unterstütze ich meine Ausbildungsleiterin bei der Eingabe der Buchhaltung einer Apotheke mit drei Standorten. Neben dem Wareneingang und den Rechnungen der Kunden der Apotheke muss auch hier der Geldeingang, sowohl über die Barkasse als auch über das Bankkonto verbucht werden. Meine Ausbildungsleiterin kontrolliert die Eingaben, macht den Monatsabschluss für den Mandanten fertig und sendet diesen per Post an den Mandanten.

…16:00 Uhr: Zum Schluss bereite ich noch die Ausgangspost für den Versand vor. Die bereits durch die Kolleginnen und Kollegen vorbereiteten Briefe werden in der Frankiermaschine in die verschiedenen Größen sortiert und mit dem jeweiligen Geldbetrag frankiert.

…16:30 Uhr: Ich bringe noch die Briefe zum Briefkasten. Dann ist Feierabend!

Weitere verwandte Ausbildungsberufe

Rechtsanwaltsfachangestellte*r, Notarfachangestellte*r, Beamter*in in der Steuerverwaltung, Verwaltungsfachangestellte*r

Quellen und weitere Informationen

Das Projekt “Plan B 2.0” wird gefördert durch

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.